AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Aussteller
Iserlohner Gesundheitstag
1. Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter des Iserlohner Gesundheitstags (nachfolgend „Veranstalter“) und den teilnehmenden Ausstellern (nachfolgend „Aussteller“).
(2) Abweichende Bedingungen des Ausstellers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Bewerbungsformular auf der Website des Iserlohner Gesundheitstags.
(2) Mit Absenden des Formulars gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot auf Teilnahme am Gesundheitstag ab.
(3) Die Anmeldung über das Bewerbungsformular gilt als rechtsverbindliche Anmeldung und ist einem Vertragsschluss gleichgestellt.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich oder elektronisch bestätigt.
(5) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei thematischer Unvereinbarkeit oder Kapazitätsüberschreitung.
3. Standgebühren und Leistungsumfang
(1) Mit der Standgebühr sind folgende Leistungen abgegolten:
• Bereitstellung der gebuchten Standfläche
• Eine Schwarz-Weiß-Anzeige in der Größe 2/65 im offiziellen Magazin
• Nennung als Aussteller im Magazin, im Faltplan und auf der Veranstaltungswebsite
• Bewerbung der Veranstaltung über Social Media und Zeitung
• Organisation und Durchführung der Veranstaltung
(2) Weitere Leistungen können je nach Angebot kostenpflichtig hinzugebucht werden.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Die Standgebühren werden nach Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(2) Der Aussteller kann beim Veranstalter eine Ratenzahlung der Standgebühr anfragen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; die Zustimmung erfolgt nach Ermessen des Veranstalters.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben, ohne dass dies den Aussteller von der Zahlungspflicht entbindet.
5. Stornierung und Rücktritt
(1) Der Aussteller kann seine Teilnahme bis spätestens zwei (2) Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.
(2) Bei einer späteren Stornierung wird die volle Standgebühr fällig, unabhängig vom Grund der Absage.
(3) Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen; maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Veranstalter.
6. Nutzung der Standfläche
(1) Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand während der gesamten Öffnungszeit der Veranstaltung zu betreuen.
(2) Auf- und Abbau sind nur zu den vom Veranstalter angegebenen Zeiten erlaubt.
(3) Die Standgestaltung muss den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
7. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden am Stand des Ausstellers, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Der Aussteller ist für die Sicherung seines Eigentums selbst verantwortlich; der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen.
8. Höhere Gewalt
(1) Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Vorgaben oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe besteht kein Schadensersatzanspruch.
(2) Bereits gezahlte Standgebühren können nach Ermessen des Veranstalters auf einen Ersatztermin angerechnet werden.
9. Datenschutz
Die Daten der Aussteller werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.